Die Eins Plus Deutsche Vertriebsakademie GmbH, Sonninstraße 24 – 28, 20097 Hamburg (nachfolgend auch nur „Eins Plus“ genannt), veranstaltet für ihre Kunden Seminare, Vorträge, Workshops, Coachings sowie sonstige Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung (nachfolgend auch nur „Veranstaltung“ genannt). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Eins Plus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zwischen Eins Plus und dem Kunden (nachfolgend auch nur „Vertrag“ genannt) kommt durch die schriftliche Anmeldung des Kunden und durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch Eins Plus zustande. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist beschränkt. Eins Plus nimmt die Anmeldungen zu einer Veranstaltung in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei Eins Plus an und behält sich im Einzelfall vor, im Fall einer Überbuchung einen Ausweichtermin anzubieten.
Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Eins Plus auf eine andere Veranstaltung umzubuchen. Das Recht auf Umbuchung ist ausgeschlossen, wenn nicht ausreichend freie Teilnehmerplätze bei der Veranstaltung, auf die umgebucht werden soll, bestehen. Eins Plus wird die Umbuchung unverzüglich bestätigen oder ihr widersprechen. Der Kunde ist im Fall der Umbuchung verpflichtet, die Seminargebühr für die umgebuchte Veranstaltung zu zahlen. Eine ggf. bereits gezahlte Seminargebühr wird auf die Seminargebühr der umgebuchten Veranstaltung angerechnet. Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn von einem Vertrag durch schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen gegenüber Eins Plus zurück zu treten. Geht die Rücktrittserklärung des Kunden bis spätestens zum 45. Tag vor Veranstaltungsbeginn zu, ist der Kunde nicht verpflichtet, die Seminargebühr zu zahlen. Geht die Rücktrittserklärung des Kunden im Zeitraum vom 44. Tag bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn zu, ist der Kunde verpflichtet, 50 Prozent der Seminargebühr zu bezahlen. Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber Eins Plus einen anderen Teilnehmer für die Veranstaltung zu benennen. Das Recht auf Ersatzbenennung besteht nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser Teilnehmer das gleiche Eignungsprofil für die Veranstaltung aufweist wie der angemeldete Teilnehmer. Eins Plus wird die Ersatzbenennung unverzüglich bestätigen oder ihr widersprechen. Der Kunde ist verpflichtet, für die Bearbeitung der Ersatzbenennung eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 150,00 zu bezahlen.